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Aktuelles: |
Die
Einhaltung der Schalldämm-Maße der DIN 4109 Tabelle 3 ist auch dann ein Mangel, wenn
dies vertraglich vereinbart ist
Das Landgericht München hat mit Urteil vom 25.07.2008 (18 O 2325/08) entschieden, dass
auch dann, wenn die Einhaltung der in der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989
in der Tabelle 3 vorgegebenen Schalldämm-Werte im Kaufvertrag explizit geregelt ist, die
Werte des Beiblattes 2 zur DIN 4109 bzw. der VDI 4100 einzuhalten sind. mehr...
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Wir über uns
Firmensitz
Augsburg
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Die BEKON Lärmschutz & Akustik
GmbH ist seit 1995 als unabhängig beratendes und planendes Unternehmen in den Bereichen
Lärmschutz, Schwingungstechnik, Akustik, Bauphysik und Immissionsschutz tätig. |
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Die Projektabwicklung erfolgt in
enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden und den Behörden, um eine schnelle, effektive und
kostengünstige Auftragsbearbeitung zu gewährleisten.
Dabei verstehen wir uns als Partner, der zur Lösung der Aufgaben beiträgt. Wir erstellen
nicht nur Gutachten. Vielmehr erarbeiten wir Lösungsverschläge zur Lärmminderung und
Akustikplanung, nennen Ihnen Lieferanten und Hersteller und erstellen Texte für die
fachgerechte Ausschreibung. |
Firmensitz Unterföhring
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In der Bauleitplanung erstellen wir übersichtliche Untersuchungsdokumente als
immissionsschutztechnische Basis für die sachgerechte Planerarbeitung und Vorschläge
für die Festsetzung und Begründung mit Umweltbericht. Wir unterstützen Sie bei der
Würdigung der im Rahmen der Beteiligung vorgelegten Anregungen zum Bebauungsplan
(Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange). |
Fachkompetenz der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH:

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